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Beratung 30 Min.
Beratung 60 Min.
Honorar

 

An dieser Stelle soll ein Einblick über die entstehenden Kosten der anwaltlichen Beratung/Vertretung durch Frau Rechtsanwältin Sleiman erfolgen:

 

Eine Beratung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Beratung kostet 100 Euro inklusive Mwst pro angefangener 30 Minuten. Diese Gebühr wird auf die Honorarforderung für die weitere Vertretung angerechnet, sollte diese in der gleichen Sache erfolgen.

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Für eine Beratung ist zunächst eine Kontaktaufnahme hinsichtlich einer Terminvereinbarung notwendig.

 

Zur Vereinfacherung der Abwicklung haben Sie ab sofort die Möglichkeit neben den üblichen Zahlungswegen, die Beratung nunmehr auch per Paypal zu bezahlen, wenn Sie über einen solchen Account verfügen. In diesem Fall wählen Sie aus dem unteren Feld die von Ihnen gewünschte Option aus und klicken anschließend rechtsverbindlich auf '' jetzt bezahlen''. Sie werden zu Ihrem Paypal Account weitergeleitet. Dort können Sie die Zahlung abwickeln. Anschließend werden Ihnen die Antworten auf dem von Ihnen gewünschten Weg übermittelt.

Die anwaltliche Vertretung ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Gebühren in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sind streitwertabhängig und berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden einer Tabelle entnommen.  In sozialrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten entstehen auch Betragsrahmengebühren, die ebenfalls dem RVG entnommen werden.

 

Ausnahmsweise können Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Diese ist für beide Seiten bindend und werden individuell entsprechend Ihrem Anliegen im Gespräch erarbeitet und besprochen.

 

Sollte Ihr Einkommen gering sein, können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. Etwaige Vordrucke können Sie unter dem Punkt "Download" finden. Über Ihren Antrag entscheidet das Gericht. Sollte Ihnen das Gericht keine Hilfe bewilligen, sind dennoch bei mir angefallene Gebühren von Ihnen zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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